Generalinspektion für Abscheideranlagen

Die Betreiber von Leichtflüssigkeitsabscheidern und Fettabscheidern werden nach den gegebenen Vorschriften gemäß DIN EN 858 und DIN 4040 verpflichtet eine Generalinspektion an ihrer Anlage durchführen zu lassen. Dies ist bei neuen Anlagen, wie auch bei bestehenden Anlagen erfoderlich – hierbei ist die Prüfung wiederkehrend alle 5 Jahre durchzuführen. Dadurch soll die Funktionsfähigkeit der Anlage sichergestellt werden und eine Dichtheitsprüfung soll sicherstellen, dass keine Substanzen in das Grundwasser vordringen können.

Anwendungsbereich

  • Generalinspektion nach DIN EN 858, DIN1999-100, DIN4040 für Leichtflüssigkeitsabscheider und Fettabscheider
  • Prüfung von neuen und bestehenden Anlagen

Technische Daten

  • Lasersensor 0,1mm
  • Prüfung mit Wasser
  • PC-Dokumentation
  • Generalinspektionsbericht für die Behörde
  • lückenlose graphische Erfassung des Prüfverlaufes
  • …und vieles mehr.

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